1. Allen Lieferungen, Leistungen, Angeboten und Verträgen des Verkäufers einschließlich Beratungsleistungen liegen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, nachstehende Geschäftsbedingungen zugrunde.
2. Sie gelten ebenso für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
3. Mit Erteilung des Auftrages, spätestens mit der Annahme der Lieferung oder Leistung, gelten die Geschäftsbedingungen als akzeptiert und vereinbart.
4. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen vom Verkäufer rechtsverbindlich gegengezeichnet werden.
5. Etwaig widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine allgemeinen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
2.Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit erst der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
3.Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenreden.
4.Insbesondere im Hinblick auf Weiterentwicklungen bleiben technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten sowie Modell- Materialänderungen u.a. vorbehalten.
5.Derartige Änderungen begründen keine Ansprüche gegen den Verkäufer.
1. Auftragsstornierungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Verkäufers.
1. Bestellungen verpflichten den Besteller zur Abnahme und Bezahlung der Ware.
2. Verweigert der Käufer die Abnahme der bestellten Ware, begründet dies für den Verkäufer – falls er auf die Abnahme verzichtet – einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 25%, in Sonderfällen, bei nicht regulär durch den Verkäufervertriebener Ware, bis zu 70% des vereinbarten Verkaufspreises, sofern nicht im Einzelfall der Käufer einen geringeren Schaden oder der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist.
1. Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Lieferzeiten bis zu vier Wochen ohne Ankündigung gelten als marktüblich und begründen kein Rücktrittsrecht des Käufers.
3. Alle Lieferzeiten und Fristen stehen unter Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage der Bestätigung des Auftrages durch den Verkäufer – jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung – und verlängern sich unbeschadet der Rechte des Verkäufers bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist.
4. Teillieferungen sind zulässig.
5. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
6. Der Verkäufer kommt in Verzug, wenn ihm der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens vier Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen oder Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt auf Seiten des Verkäufers vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vor.
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort gegen Nachname, bar oder per Scheck nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar.
2. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen.
3. Gerät ein Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
4. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht vertragsmäßig nach, stellt er seine Zahlungen ein oder werden dem Verkäufer andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen bzw. Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich zustimmt oder die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
1. Der Versand erfolgt auf einem Weg der Wahl des Verkäufers auf Gefahr und Kosten des Käufers.
2. Ergeht keine gegenteilige Weisung, versichert der Verkäufer jede Sendung mit dem Warenwert zu lasten des Käufers, um dessen Transportrisiko zu mindern.
3. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware die Räumlichkeiten des Verkäufers verlässt. Wird der Versand ohne Verschulden des Verkäufers verzögert oder völlig unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.
4. Transportschäden, Fehlmengen und Falschlieferungen hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Produktes schriftlich anzuzeigen. Bei verspäteter Meldung ist eine Haftung ausgeschlossen.
1. Preise des Verkäufers verstehen sich in € zuzüglich Kosten für Versand, Versicherung (falls nicht ausdrücklich abgelehnt) und Verpackung, sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
2. Ändert sich der Preis nach der Bestellung, hat der Käufer ein Recht, davon in Kenntnis gesetzt zu werden.
1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher ihm zustehenden Forderungen und noch nicht entstandenen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.
2. Verarbeitung oder Umbildung der Waren erfolgen stets für den Veräusserer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als “Vorbehaltsware” bezeichnet.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für seine (=Käufer) Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers wird der Käufer die Abtretung offen legen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Sämtliche Kosten und Ersatz etwaiger Schäden auf Seiten des Verkäufers trägt der Käufer allein,
5. Bei rechtswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt (soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet) kein Rücktritt vom Vertrag.
1. Für alle vom Verkäufer gelieferten Ware gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von sechs Monaten.
2. Der Käufer hat dem Verkäufer Fehler oder fehlende zugesicherte Eigenschaften der gekauften Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Eingang des Produktes schriftlich anzuzeigen. Fehler oder fehlende zugesicherte Eigenschaften, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Im übrigen ist es im Falle der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen zwingend erforderlich, der fehlerhaften Ware eine Rechnungskopie sowie eine detaillierte Fehlerbeschreibung beizufügen. Zudem muß sich die Ware in der Originalverpackung befinden.
3. Im Falle eines Fehlers der gelieferten Ware sowie im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind dem Verkäufer drei Nachbesserungsversuche einzuräumen. Der Verkäufer ist zur Nachbesserung jedoch nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits sämtliche Vertragsverpflichtungen erfüllt hat. Nach endgültigem Fehlschlagen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.
4. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht:
- für Aufwendungen des Austausches von Bauelementen, Baugruppen und Bauteilen aufgrund des Nichterreichens eines Leistungsmerkmales ohne feststellbaren substantiellen Schaden
- für Kosten einer Änderung der Berechnung, Konstruktion, Materialspezifikation und/oder des Produktionsverfahrens aus aufgetretenen Gewährleistungsverpflichtungen
- für Fehler, die auf die Benutzung falscher oder fehlerhafter Programmdaten oder Software zurückzuführen sind (z.B. Betriebssysteme, serienmäßige und/oder individuell hergestellter Programme)
-Werden Betriebs- oder Wartungsanweisung nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer.
- Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die aufgrund von unsachgemäßen Anschluss, Feuer, Diebstahl, Leitungswasser, Sturm, Transport und normalen Verschleiß entstehen.
- Aufgebrochene Softwarepakete sind von einem Umtausch bzw. Rücknahme ausgeschlossen.
1. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden die Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
2. Im Höchstfall ist der einfache Warenwert zur Zeit der Lieferung zu ersetzen.
1. Erfüllungsort sämtlicher Lieferungen und Leistungen ist sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer ist Großkrotzenburg / Hessen
1. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Geschäftsbetrieb, insbesondere für Streitigkeiten im Wechsel- und Scheckverfahren sowie im gerichtlichem Mahnverfahren ist Hanau (Hessen).
2. Hat der Käufer seine Sitz im Ausland, bestätigt er die Gerichtsstandvereinbarung schriftlich.
3. Der Verkäufer kann nach seiner Wahl auch am Sitz des Käufers klagen.
1. Auf Verträge des Verkäufers findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
1. Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dasselbe gilt für eventuell auszufüllende Lücken dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.